"Die
Thüringer Rostbratwurst, Thüringer Rotwurst,
Thüringer Leberwurst, Greußener Salami und Altenburger
Ziegenkäse sind in das europäische Register der
geschützten geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen
eingetragen.
Der
Wettbewerbsvorteil der Thüringer Fleischverarbeitungsunternehmen
besteht seitdem darin, dass nur die Thüringer Unternehmen
diese Wurstbezeichnungen verwenden dürfen. Das heißt
gleichzeitig, allen Unternehmen außerhalb von Thüringen
ist die Verwendung dieser Bezeichnungen oder eine Anspielung
darauf (wie z. B. nach Thüringer Art) untersagt."
Pressemitteilung
149/05 des Landes Thüringen
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